AGB
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von FEES Filmfestival (im Folgenden „FFF“) ausgeübte gesamte Geschäftstätigkeit das FFF(„Geschäftstätigkeit“) und für die auf die Geschäftstätigkeit bezogene Geschäftsbeziehung zwischen dem FFF und ihren Vertragspartnern.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, das FFF stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Zu der Geschäftstätigkeit des FFF zählen Bildungsprodukte. Bildungsprodukte sind u. a. Lehrgänge, Studiengänge, Workshops, Seminare, Trainings und Tagungen. Bildungsprodukte können sowohl in Präsenz, über digitale Medien und/oder Kommunikationskanäle als auch in Kombination angeboten werden.
Alle Formulierungen in männlicher Form beziehen sich gleichermaßen auf Personen beider Geschlechter.
- Für bestimmte Bildungsprodukte gelten daneben besondere Geschäftsbedingungen, die mit den Vertragspartnern bei Vertragsschluss gesondert vereinbart werden. Soweit die besonderen Geschäftsbedingungen Abweichendes regeln, gehen diese abweichenden Regelungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
- Die Dienstleistungen und Produkte des FFF sind ausschließlich für die Verwendung im Wege der Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bestimmt.
- Datenschutz
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners erfolgt zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Erfüllung eines Vertrags auf Anfrage der betroffenen Person. Dazu nutzt das FFF das Anmeldeportal Yolawo.de. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Datenschutzgrundverordnung. Das FFF verpflichtet sich, die Daten vertraulich zu behandeln und diese vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Weitere Informationen sind auf Yolawo.de verfügbar
Buchung, Annahme und Vertragsschluss
- Allgemeines
- 2.1.1.Der Vertragsschluss kommt durch fristgerechte Buchung seitens des Vertragspartners und Annahme durch das FFF zustande. Buchungen können durch juristische und natürliche Personen nach Maßgabe der unter Ziffer 3.2 aufgeführten Voraussetzungen erfolgen.
- 2.1.2.Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem FFF für die Abwicklung der gesamten Korrespondenz im Rahmen des Vertragsverhältnisses eine jeweils aktuell gültige E-Mail-Adresse anzugeben und diese sowie deren Posteingang regelmäßig zu überprüfen. Die E-Mail-Kommunikation zwischen dem Vertragspartner und dem FFF kann unverschlüsselt erfolgen.
- 2.1.3.Internetseiten, Buchungsportale, Bildungsproduktbeschreibungen, Newsletter und andere Werbung oder sonstige Hinweise des FFF auf Bildungsprodukte und sonstige Leistungen sind grundsätzlich kein Angebot zum Vertragsabschluss von Seiten des FFF, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Vertragspartner in Form einer Buchung, welche bei Bildungsprodukten der Annahme durch die Übermittlung einer Teilnehmereinladung seitens des FFF bedarf.
- Buchung
- 2.2.1.Mit der Buchung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Die Buchung erfolgt bei Bildungsprodukten ausschließlich über das elektronische Buchungsportal „Yolawo“ (über feesfilmfestival.de) des FFF.
- 2.2.2.Nach Buchung durch den Vertragspartner übermittelt das FFF dem Vertragspartner eine Buchungsbestätigung zum Nachweis des Eingangs der Buchung an die von ihm im Rahmen des Buchungsvorganges hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese Buchungsbestätigung stellt keinen Vertragsabschluss dar. Dieser kommt erst durch Übermittlung der Teilnehmereinladung seitens dem FFF gem. 3.3.1 zustande.
- 2.2.3.Juristische Personen können Bildungsprodukte für Geschäftsführer, Mitglieder ihrer Organe oder ihre Mitarbeiter buchen. Für jeden dieser Teilnehmer ist eine eigene Buchung über das elektronische Buchungsportal „Yolawo“ erforderlich. Der Vertragsschluss für jeden Teilnehmer erfolgt zwischen der buchenden juristischen Person und dem FFF und wird nicht als Vertrag zugunsten der Teilnehmer/des Teilnehmers geschlossen. Dies gilt insbesondere auch für digitale Veranstaltungen, wenn mehrere Teilnehmer von demselben elektronischen Endgerät aus teilnehmen.
- 2.2.4.Es gilt das in der Produktbeschreibung bzw. im Internet veröffentlichte Datum für den Anmeldeschluss. Die Berücksichtigung von nach Anmeldeschluss eingehende Anmeldungen liegt im Ermessen des FFF. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme nach dem Datum des Anmeldeschlusses besteht nicht. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Buchung berücksichtigt.
- Annahme und Vertragsschluss
- 2.3.1.Die Annahme seitens des FFF erfolgt bei Bildungsprodukten durch die Übermittlung der Teilnehmereinladung in Textform an den Vertragspartner gemäß den vom Vertragspartner angegeben Kontaktdaten. Der Vertrag kommt mit Zugang der Teilnahmereinladung des FFF beim Vertragspartner zustande. Für die Richtigkeit der Kontaktdaten ist der Vertragspartner verantwortlich.
- 2.3.2.Der Vertragspartner erhält die Teilnehmereinladung in der Regel sobald die Mindestteilnehmeranzahl erreicht wird.
- 2.3.3. Die Zahl der verfügbaren Teilnehmerplätze bei Bildungsprodukten ist begrenzt. Einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Bildungsprodukt oder die Durchführung zusätzlicher Termine besteht nicht.
3.3.4. Bei ungenügender Teilnehmeranzahl wird das Bildungsprodukt nicht durchgeführt. Die Entscheidung, ob ein Bildungsprodukt durchgeführt wird, liegt bei dem FFF. Wird ein Bildungsprodukt nicht durchgeführt oder abgesagt, erhält der Vertragspartner eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet.
- Durchführung von Bildungsprodukten
- Veranstaltungsorte
- Das FFF bestimmt, ob Bildungsprodukte ganz oder in Teilen in Präsenz oder digital durchgeführt werden. Sofern Bildungsprodukte ganz oder in Teilen in Präsenz durchgeführt werden, bestimmt das FFF den Durchführungsort. Seites des Vertragspartners besteht kein Anspruch auf die Durchführung an einem bestimmten Durchführungsort.
- Sollte die Durchführung einer Präsenzveranstaltung am ursprünglich angegebenen Ort aufgrund höherer Gewalt, wirtschaftlicher oder organisatorischer Gründe nicht möglich sein, ist das FFF berechtigt, die Veranstaltung an einem anderen zumutbaren Ort in Präsenz oder digital durchzuführen.
- Sollte eine Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen weder in Präsenz noch digital durchgeführt werden können, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Bildungsproduktes. Das FFF ist in diesen Fällen nicht zur Zahlung von Schadensersatz für Reise- und/ oder Übernachtungskosten verpflichtet.
- Dozenten/Referenten
- Das FFF bestimmt die Dozenten/Referenten nach billigem Ermessen.
- Ist der in den Veranstaltungsunterlagen genannte Dozent/ Referent durch unvorhergesehene Ereignisse gehindert das Bildungsprodukt durchzuführen, ist das FFF berechtigt, den in den Veranstaltungsunterlagen genannten Dozenten/ Referenten durch einen gleichwertig qualifizierten Dozenten/ Referenten zu ersetzen.
3.2.3. Das FFF behält sich vor, geringfügige Änderungen in Veranstaltungsablauf und -organisation eines Bildungsproduktes vorzunehmen, soweit dadurch wesentliche Kerninhalte des Bildungsproduktes nicht geändert werden und die Änderung dem Vertragspartner zumutbar ist. Als geringfügige Änderung anzusehen sind insbesondere der Wechsel des Präsenz-Durchführungsortes, des Angebotes in Präsenz oder digital, die Veränderung der Reihenfolge der Vorträge sowie das Stellen eines Ersatzdozenten/-referenten oder weiterer Dozenten/Referenten.
- Seminar-/Tagungs-/Studienmaterial
- 3.3.1.Das im Rahmen der Durchführung von Bildungsprodukten elektronisch oder gedruckt bereitgestellte Seminar-/Tagungs- oder Studienmaterial („Dokumente“) ist ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Der Vertragspartner erklärt, dass er die ausgehändigten Dokumente weder in analoger noch elektronischer Form Dritten zur Verfügung stellen wird. Ein Nachdruck oder die Vervielfältigung der Dokumente darf nur mit schriftlicher Zustimmung des FFF erfolgen.
- 3.3.2.Alle Rechte an dem bereitgestellten Seminar-/Tagungs- oder Studienmaterial liegen bei dem FFF, sofern dies nicht gesondert vereinbart oder gekennzeichnet ist.
- Verpflegung und Unterkunft
- Das FFF kann bei Bildungsprodukten eine obligatorische Verpflegung anbieten
- Das FFF kann bei Bedarf die Möglichkeit von Unterkünften prüfen. Ein Anspruch oder eine Verpflichtung zur Stellung oder Vermittlung von Unterkünften besteht nicht.
- Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
- Bei Bildungsprodukten ist der angegebene Teilnehmerpreis grundsätzlich ein Nettopreis. Ggf. anfallende Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.
- Über den Teilnehmerpreis wird dem Vertragspartner eine Rechnung gestellt. Diese ist zehn Tage nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsbeträge verstehen sich in Euro und enthalten, sofern erforderlich, die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe des am Tag der Entstehung der Steuer geltenden Steuersatzes.
- Mit Fälligkeit der Rechnung gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug.
- Widerruf, Rücktritt und Kündigung
- Widerruf und Rücktritt
- 5.1.1.Der Vertragspartner ist berechtigt, bis zum Abschluss des Vertrages sein Angebot ohne Angabe von Gründen in Textform kostenfrei zu widerrufen. Als Abmeldedatum gilt der Zugang der Widerrufserklärung bei des FFF.
- 5.1.2.Der Vertragspartner hat das Recht, bei Bildungsprodukten nach Vertragsschluss vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Der Rücktritt muss über das elektronische Buchungsportal „Yolawo“, schriftlich oder per E-Mail gegenüber des FFF erklärt werden. In diesem Fall ist der Vertragspartner in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts zur anteiligen Zahlung der Teilnahmegebühr (Stornozahlung) verpflichtet.
- 5.1.3.Im Falle des Rücktritts gemäß Punkt 6.2 bemisst sich der geschuldete Anteil der Teilnahmegebühr, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nachfolgender Maßgabe:
• Rücktritt bis zum Anmeldeschluss 0 %
• Rücktritt nach Anmeldeschluss und vor Beginn des Bildungsproduktes 50 %
5.1.4 Bei Nichtteilnahme oder Rücktritt während des Bildungsproduktes ist der gesamte Teilnehmerpreis fällig
- Kündigung
- 5.2.1.Das FFF hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Ein außerordentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Vertragspartner mit der Zahlung der Teilnehmergebühr in Zahlungsverzug befindet und trotz schriftlicher Festsetzung und Androhung einer möglichen Kündigung innerhalb von vier Wochen oder bis zum Veranstaltungstag keine Zahlung erfolgt.
Zahlungsverzug tritt auch ein, wenn bei einer vereinbarten Ratenzahlung eine Teilrate nicht bezahlt wird.
- 5.2.2.Im Falle des 6.2 ist der gesamte noch ausstehende Teilnehmerpreis zu entrichten.
- 5.2.3.Darüber hinaus ist das FFF berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, beispielsweise bei Störung der Veranstaltung oder Verletzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit anderen Teilnehmern, Dozenten oder dem FFF, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung des Teilnehmerpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
- Widerrufsbelehrung [ausschließlich bei Verbraucherverträgen]
- Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden können. Verbraucher haben bei Abschluss von Fernunterrichtsverträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das das FFF nach Maßgabe des gesetzlichen Musters unter Ziffer 7.2 informiert. Die Ausnahmen zum Widerrufsrecht sind in Ziffer 7.3 geregelt. Ziffer 7.4 enthält ein Muster-Widerrufsformular.
- Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der FFF, Bürogemeinschaft EG Widdersdorfer Str. 217a, 50825 Köln, E-Mail info@feesfilmfestival.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Haftung
- Soweit sich aus diesen AGB und den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
- Eine Haftung des FFF auf Schadensersatz besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des FFF, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch die in Satz 1 genannten Personen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden oder für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) bei einfacher Fahrlässigkeit der in Satz 1 genannten Personen; in diesem letztgenannten Fall ist die Haftung des FFF auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Das FFF haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse, Epidemien oder Pandemien oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Verkehrsstörungen, Störungen der technischen Infrastruktur, Ausfall der Datenverbindungen, Verfügungen von hoher Hand im In- und Ausland) eintreten.
- Schlussbestimmungen
- Soweit sich aus diesen AGB und den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
- Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen in allen Fällen der Schriftform.
Datenschutzerklärung
Datenkontrolleur
Kathrin Melzer und Ulrich Birkmann
Gesammelte personenbezogene Daten
Im Rahmen der Kontaktanfrage über unsere Emailadresse verwalten wir die von Ihnen genannte Emailadresse, alles weiteren Daten bzgl. der Anmeldung zum Symposium werden von Yolawo erhoben und verwaltet. Bitte lesen Sie auch hier die Datenschutzerklärung von Yolawo.
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